Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Das Standesamt der Stadt Espelkamp beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Espelkamp verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.
Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.
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Ansprechpartner
1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:
- Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
- schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Rechtsgundlagen für die Sterbebeurkundung und die Gebührenbemessung sind:
- §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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