Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall anzeigen

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Das Standesamt der Stadt Espelkamp beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Espelkamp verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).

    Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

    • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.

    Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_42514dff0e818372a92e4019e7612043

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

    • Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
    • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgundlagen für die Sterbebeurkundung und die Gebührenbemessung sind:

    • §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de