Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
(Erd-)Bestattungen und (Aschen-)Beisetzungen werden montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, freitags zwischen 8:00 und 10:30 Uhr und samstags zwischen 8:00 und 14:00 Uhr durchgeführt.
Die Bestattungstermine vergibt die Friedhofsverwaltung und werden in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut in Absprache mit den Angehörigen, den Vertretern der Religionsgemeinschaften und der Friedhofsverwaltung ausgewählt.
Vor der Beisetzung muss der Sterbefall beurkundet werden, und zwar beim Standesamt, in dessen Bezirk der Verstorbene verstarb.
Dort erhalten Sie auch die aktuelle Friedhofsbroschüre, die weitere, wichtige Informationen rund um die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath enthält.
In der Stadt Herzogenrath sind insgesamt 13 Friedhöfe vorhanden. Zwei dieser Friedhöfe sind außer Dienst, d.h. dass auf diesen Friedhöfen keine Bestattungen mehr vorgenommen werden. Die Friedhofssatzung enthält allgemeine Hinweise zur Grabgestaltung, der Höhenbeschränkungen bei Grabsteinen etc.
Die Friedhöfe im einzelnen:
Stadtteil Merkstein:
- Lange-Hecke
- Plitschard
- Hofstadt
Stadtteil Herzogenrath-Mitte:
- Waldfriedhof-Mitte
- Straß
- Niederbardenberg
- Weidstraße (außer Dienst gestellt)
- Eygelshovener Straße (außer Dienst gestellt)
Stadtteil Kohlscheid:
- Oststraße
- Kämpchen
- Bank
- Pannesheide
- Berensberg
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten das Stammbuch bzw. die Heiratsurkunde. Sollte es sich bei der verstorbenen Person um eine/n Witwe/r handeln, benötigt das Standesamt auch die Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehegatten
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Das A 67 - Technisches Betriebsamt erbringt im Friedhofs- und Bestattungswesen u.a. folgende Leistungen:
- Bau, Pflege, Unterhaltung und bedarfsorientierte Erweiterung der Friedhofsanlagen
- Bereitstellung von Reihengräbern und Grabstätten mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung für Erd- und Aschenbeisetzungen
- Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben EinwohnerInnnen der Stadt waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen
- Aus- und Umbettungen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
- Erteilen von Grabmahlgenehmigungen und Zulassungen für Gewerbetreibende
- Ausstellung von Sondergenehmigungen für das Befahren der Friedhofswege
- Pflege und Unterhaltung von Ehren- und Kriegsgräbern
- Kalkulation der Friedhofsgebühren
- Satzungsangelegenheiten
Allgemeine Ziele:
- Erhaltung der Gräber und Friedhofsanlagen in einem würdigen Zustand
- Nachfrageorientierte Bedarfsdeckung entsprechend dem Bestattungsverhalten der EinwohnerInnen
- Bestattung aller Verstorbenen in einer würdigen, ortsüblichen und pietätvollen Art und Weise
- Erholungs- und Gesundheitsvorsorge ("öffentliches Grün")
- Gebührenkonstanz durch permanente Kostenkontrolle und Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath