Anzeige eines SterbefallsOnline erledigen

    Sterbefall anzeigen

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Der Tod einer in Eschweiler verstorbenen Person ist spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt Eschweiler anzuzeigen.   Zur Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt sind verpflichtet:
    • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Die Anzeigeberechtigung der vorgenannten Personen bleibt hiervon unberührt.

    Meist übernimmt der von den Angehörigen beauftragte Bestatter die Anzeige beim Standesamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f782ca25ec6cc4873b2f06ef75574941

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ärztliche Todesbescheinigung
    • Personalausweis/Reisepass des/r Verstorbenen
    • zum Nachweis des Personenstandes des/r Verstorbenen:
      • Geburtsurkunde
      • falls der/die Verstorbene verheiratet war zusätzlich: Eheurkunde bzw. begl. Abschrift des Eheregisters
      • falls die Ehe aufgelöst war zusätzlich: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Im Einzelfall werden weitere Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Die Beurkundung des Sterbefalles sowie die aufgeführten Urkunden sind gebührenfrei.

    Die Erteilung weiterer Urkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig:

    erste Urkunde € 10,00
    jede weitere Urkunde € 5,00

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de