Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Die Anzeigeberechtigung der vorgenannten Personen bleibt hiervon unberührt.
Meist übernimmt der von den Angehörigen beauftragte Bestatter die Anzeige beim Standesamt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis/Reisepass des/r Verstorbenen
- zum Nachweis des Personenstandes des/r Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- falls der/die Verstorbene verheiratet war zusätzlich: Eheurkunde bzw. begl. Abschrift des Eheregisters
- falls die Ehe aufgelöst war zusätzlich: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 29 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 30 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 40 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 3 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW - PStVO NRW)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Die Beurkundung des Sterbefalles sowie die aufgeführten Urkunden sind gebührenfrei.
Die Erteilung weiterer Urkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig:
erste Urkunde € 10,00
jede weitere Urkunde € 5,00
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler