Anzeige eines SterbefallsOnline erledigen

    Sterbefall anzeigen

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Verstirbt eine Person, so wird der Sterbefall vom Standesamt beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

    In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

    Können die für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Unterlagen noch nicht vorgelegt werden, so kann vom Standesamt eine  Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls erteilt werden. Diese wird benötigt, da eine Bestattung nicht vor Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden darf, es sei denn, die zuständige Ordnungsbehörde genehmigt dies.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3dce5373f95a10b0701214d7875ec7b5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Bringen Sie bitte alle nachfolgend genannten Urkunden und Übersetzungen als Originale mit. Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen.

    1. Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    2. Verstorbene(r) war verwitwet

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    3. Verstorbene(r) war geschieden

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    4. Verstorbene(r) war ledig

    • Geburtsurkunde
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    Die Punkte 1 - 3 gelten auch entsprechend für Lebenspartnerschaften!

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls: 25,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de