Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Verstirbt eine Person, so wird der Sterbefall vom Standesamt beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Können die für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Unterlagen noch nicht vorgelegt werden, so kann vom Standesamt eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls erteilt werden. Diese wird benötigt, da eine Bestattung nicht vor Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden darf, es sei denn, die zuständige Ordnungsbehörde genehmigt dies.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Bringen Sie bitte alle nachfolgend genannten Urkunden und Übersetzungen als Originale mit. Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen.
1. Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
2. Verstorbene(r) war verwitwet
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
3. Verstorbene(r) war geschieden
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
4. Verstorbene(r) war ledig
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Die Punkte 1 - 3 gelten auch entsprechend für Lebenspartnerschaften!
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 29 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 30 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 40 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 3 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW - PStVO NRW)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls: 25,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen