Anzeige eines SterbefallsOnline erledigen

    Sterbefall anzeigen

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verstirbt eine Person in Langenfeld (Rhld.), so wird der Sterbefall beim Standesamt Langenfeld (Rhld.) beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Angaben zur Person auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

    Sofern Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, kümmert sich dieses im Regelfall um die Abwicklung der Formalitäten. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Für die Beurkundung eines Sterbefallen sind folgende Unterlagen einzurechen:

    • Schriftliche Sterbefallanzeige
    • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
    • Personalausweis bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen der Reisepass
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Langenfeld oder gültiger Personalausweis vorliegt)

    1. Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten

    1. Verstorbene(r) war verwitwet
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen

    1. Verstorbene(r) war geschieden
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen

    1. Verstorbene(r) war ledig
    • Geburtsurkunde

    Im Einzelfall können abweichend weitere Nachweise und Urkunden verlangt werden.

    Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen. Eine Liste mit Übersetzern finden Sie über das Justizportal.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 10,00 €.
    Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de