Anzeige eines SterbefallsOnline erledigen

    Anzeige eines Sterbefalls

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen.

    Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbefallanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde.

    In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

    • jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte,
    • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat,
    • jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß.

    Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c85f24c2f77d72d1e9cd4fe92d2cfbed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Sterbefallanzeige, Geburtsurkunde, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Todesbescheinigung, Wohnsitznachweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt
    • bei ungeklärtem Tod Leichenfreigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an, wenn es sich um einen Haussterbefall handelt.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen - in der Regel über den Bestatter - ein.
    • Nach der Beurkundung werden die vorgelegten Dokumente und die beantragten Sterbeurkunden incl. der Gebührenrechnung abgeholt.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Der Sterbefall muss bis spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Sterbeurkunde: 10,00€
    • jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de