Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können Alleinerziehende geltend machen für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darüber hinaus für Kinder bis zur Volljährigkeit unter bestimmten Voraussetzungen.

    Über den Schnell-Check unter dem Punkt "Onlinedienstleistung" können Sie ermitteln, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt. 

    Grundsätzliche Voraussetzung zur Gewährung der Leistungen ist, dass keine, nicht ausreichende oder unregelmäßige Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erbracht werden.

    Die Zuständigkeit der Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Paderborn ist grundsätzlich gegeben für Kinder, die bei einem der Elternteile leben und im Stadtgebiet Paderborn wohnhaft sind.

    Die Heranziehung des anderen, unterhaltspflichtigen Elternteils erfolgt nach den Regelungen des Bürgerlichen Rechts (BGB).

    Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Familiennamen des berechtigten Kindes.

    Die Antragsformulare sowie ein Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Bitte entnehmen Sie Ihren Sachbearbeiter der folgenden Tabelle:

     

    Name

    Buchstabe

    Frau Kröger Abteilungsleitung  

     

    Frau Kunze

     A, Dis-Dz, U, W

    Frau Pielsticker

    B, Mu-Mz, O, V

    Herr Klenk

     C, F, Mc, N, P, R

    Frau Wallhöfer

    E, H

    Frau Wolf

     Da-Dir, K

    Frau Salmen

    G, Q, Sa-Sh

    Frau Wiederhold

    I, L, Ma-Mb, Y, Z

    Frau Lummer

    J, Md-Mt, Si-Sz, T, X

       

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_16c25c6f5dcb2c56c6b4276b0a43e202

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt - Schwerbehindertenangelegenheiten, Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt - Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Mit der Antragstellung ist eine Geburtsurkunde des Kindes nachzuweisen.

    Sofern Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes ab dem 12. Lebensjahr geltend gemacht werden, ist ggf. der aktuelle Leistungsbescheid des Jobcenters vorzulegen.

    Darüber hinaus werden Nachweise zu Einkünften des Kindes sowie eine Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahren benötigt.

    Soweit unterhaltsrechtliche Schritte gegen den anderen Elternteil eingeleitet sind, sind Unterlagen über die Schritte vorzulegen (mögliche Schreiben eines Rechtsanwaltes, Urkunden bzw. ggf. geschlossene Vergleiche bzw. ergangene Urteil oder erwirkte Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Es entstehen keine Gebühren und Kosten.
    Zahlungsart:
    - Die Auszahlung der zustehenden Leistungen erfolgt jeweils durch Überweisungen zum 1. des Monats im Voraus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de