Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhält ein Kind, wenn es

    • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
    • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält oder der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist und
    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schriftlich beantragen müssen.
    Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Sachbearbeitung.

     

    Frage und Antworten zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier

    Wenn Sie Hilfe von einem der Ansprechpartner benötigen, beachten Sie bitte die Zuordnung der MItarbeitenden zu den Buchstabengruppen:

    A-G Herr Rasche

    H-N Frau Heyda

    O-Z Frau Meyer

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea53c40b2b7e8f41443bc141d2650040

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 20

    32547 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 4100

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1906

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Geburtsurkunde
    • Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de