Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhält ein Kind, wenn es
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält oder der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schriftlich beantragen müssen.
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Sachbearbeitung.
Frage und Antworten zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier
Wenn Sie Hilfe von einem der Ansprechpartner benötigen, beachten Sie bitte die Zuordnung der MItarbeitenden zu den Buchstabengruppen:
A-G Herr Rasche
H-N Frau Heyda
O-Z Frau Meyer
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Jugend
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 4100
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1906
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Unterhaltsvorschuss: jährliche Überprüfung
- Unterhaltsvorschuss: Unterlagen nachreichen
- Unterhaltsvorschuss: Antrag
- Fragebogen zur jährlichen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Unterhaltsvorschuss Ergänzende Angaben zum Antrag für 12-17-Jährige
- Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022