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    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Das Ziel des UVG ist, die schwierige Lage alleinerziehender Eltern mit alleiniger Verantwortung für das Kind durch finanzielle Hilfen zu mildern.

    Unterhaltsvorschussleistungen können beantragt werden für Kinder ab der Geburt bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres.

     Zuständigkeiten

    Das Kreisjugendamt Herford ist für folgende Wohnorte zuständig:

    • Enger
    • Hiddenhausen
    • Kirchlengern
    • Rödinghausen
    • Spenge
    • Vlotho

    Höhe des Unterhaltsvorschusses

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

    Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2024:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230,00 Euro monatlich
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro monatlich
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro monatlich.

    Nach der Anrechnung von Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Einkommen des Kindes kann sich der jeweilige Unterhaltsvorschussbetrag auch verringern.

     

    Hinweis: Anträge die nicht digital signiert wurden sind handschriftlich zu unterschreiben. Handschriftlich unterschriebene Anträge gelten erst mit dem Eingang der Unterschriftenseite als gestellt.

     

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    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8906138832f395685170745e4262494d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beratung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Interessenvertretung Minderjähriger (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (sofern der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist)
    • Gültiges Ausweisdokument (Kopie der Vorder- und Rückseite) des antragstellenden Elternteils

    zusätzlich bei Kindern ab dem 12. Geburtstag:

    • Kopie des vollständigen, aktuellen Bewilligungsbescheides des Jobcenters (sofern der antragstellende Elternteil oder das Kind Leistungen nach dem SGB II "Bürgergeld" erhält),
    • oder bei eigenem Einkommen, die letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie

    zusätzlich bei Kindern ab dem 15. Geburtstag:

    • Schulbescheinigung (sofern das Kind eine Schule besucht)
    • Kopie des Ausbildungsvertrages (sofern das Kind eine Berufsausbildung macht)
    • Einkommensnachweise (sofern das Kind Einkommen hat, aber keine allgemeinbildende Schule mehr besucht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im  Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Es besteht Kostenfreiheit nach § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de