Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Nähere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter dem rechts unten angegebenen weiterführenden Link "Unterhaltsvorschuss".
Unter dem Link "Unterhaltsvorschuss Online" gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis