Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende, wenn die unterhaltpflichtige Person ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

    Die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wurde am 17. August 2017 verkündet (Bundesgesetzblatt I 2017, S.3122) und trat rückwirkend zum 01. Juli 2017 in Kraft.

    Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz hat ein Kind, welches

    • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehepartner/Lebenspartner dauernd getrennt lebt
    • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt oder Halbwaisenrentenbezüge erhält

    Für Kinder/Jugendliche, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gelten zusätzliche besondere Anspruchsvoraussetzungen. Für diesen Personenkreis besteht ein Anspruch nur, soweit

    • das Kind keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) bezieht
    • durch die Unterhaltsvorschussleistungen die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 SGB II vermieden werden kann
    • wenn der alleinerziehende Elternteil (mit Ausnahme des Kindergeldes) neben dem Bezug von Hartz 4 über ein Bruttoeinkommen in Höhe von mindestens 600 € verfügt.

    Für Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und keine allgemeinbildende Schule besuchen, wird die Anrechnung von Erträgen aus Vermögen und Einkünften aus zumutbarer Arbeit eingeführt.

    Ausländische Kinder haben ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Jedoch können ausländerrechtliche Bestimmungen den Erhalt von Unterhaltsvorschussleistungen einschränken. Nähere Einzelheiten sind bei Bedarf bei der Unterhaltsvorschusskasse zu erfragen.

    Die Unterhaltsvorschussbeträge werden von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil zurückgefordert.

    Antragstellung

    Unterlagen für die Antragstellung richten sich nach dem Einzelfall. Der Antrag sowie dessen Anlagen sind als Download verfügbar.

    Grundsätzlich werden benötigt:

    • schriftlicher Antrag
    • gültiger Personalausweis oder Pass
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern
    • eventuell rechtsanwaltlicher Schriftverkehr über die Geltendmachung des Kindesunterhaltsanspruches oder Schreiben von der Beistandschaft
    • eventuell bereits vorliegender Unterhaltstitel etc.
    • Scheidungsurteil

    Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage.

    (Die Buchstabenverteilung richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.)

    Gebühren
    Für die Unterhaltsberechtigten ist die Leistungsgewährung kostenlos.

    Besondere Öffnungszeiten

    Terminvergabe
    nur nach telefonischer Absprache
     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_df253ed6448f5806112b83517ffa886d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L73025 | Mandy Smeets

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L73011 | Michaela Jaeger

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L73025 | Mandy Smeets

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L73011 | Michaela Jaeger

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Unterhaltsvorschuss - Personen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de