Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

    Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist es, alleinerziehenden Müttern und Vätern die besondere Lebenssituation durch finanzielle Hilfe zu erleichtern. Unterhaltsvorschuss kann für minderjährige Kinder beantragt werden, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

    Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält der alleinerziehende Elternteil vom Jugendamt eine monatliche Unterhaltsvorschusszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes.

    Der unterhaltspflichte Elternteil wird daraufhin in Höhe der ausgezahlten Leistungen in Anspruch genommen und muss die Unterhaltsvorschussleistung entsprechend seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit an den Staat zurückzahlen.

    Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind volljährig wird.

     

    Sie möchten einen Antrag stellen?
    Hier geht es zur Antragstellung:
    www.unterhaltsvorschuss-online.de

     

    Dort finden Sie auch einen Schnell-Check zu Ihrem Anspruch, Informationen zur Höhe der Zahlungen und Antworten auf häufige Fragen.

     

    Online-Dienst

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    ID: L100002_ac6e52649067d8542a45297a4160469a

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    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirsmichhof 2

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 6104-5103

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Michaelstr. 50

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-5377

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

     

    Sie haben noch weitere Fragen?

    Die Unterhaltsvorschussstelle ist zu erreichen per:

    E-Mail:           unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de

    Telefon:         02131/90 5377

     

    Telefonsprechzeiten:

    Mo-Mi:            08:00 - 16:00 Uhr
    Do:                 13:00 - 18:00 Uhr
    Fr:                  08:00 - 12:30 Uhr

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

     

    Anschrift:

     Jugendamt Neuss
    Unterhaltsvorschuss (51.3.2)
    Michaelstraße 50
    41460 Neuss

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de