Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende
Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist es, alleinerziehenden Müttern und Vätern die besondere Lebenssituation durch finanzielle Hilfe zu erleichtern. Unterhaltsvorschuss kann für minderjährige Kinder beantragt werden, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält der alleinerziehende Elternteil vom Jugendamt eine monatliche Unterhaltsvorschusszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes.
Der unterhaltspflichte Elternteil wird daraufhin in Höhe der ausgezahlten Leistungen in Anspruch genommen und muss die Unterhaltsvorschussleistung entsprechend seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit an den Staat zurückzahlen.
Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind volljährig wird.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Hier geht es zur Antragstellung:
www.unterhaltsvorschuss-online.de
Dort finden Sie auch einen Schnell-Check zu Ihrem Anspruch, Informationen zur Höhe der Zahlungen und Antworten auf häufige Fragen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Weitere Informationen
Hinweise für Neuss
Sie haben noch weitere Fragen?
Die Unterhaltsvorschussstelle ist zu erreichen per:
E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de
Telefon: 02131/90 5377
Telefonsprechzeiten:
Mo-Mi: 08:00 - 16:00 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Anschrift:
Jugendamt Neuss
Unterhaltsvorschuss (51.3.2)
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022