Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilung von Kindern
- Namensbestimmung von Kindern
- Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.
Wenden Sie sich gerne direkt mit Ihrem Anliegen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Standesamt Löhne.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Eheurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
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- § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Vorherige Terminvereinbarung
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig.
Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt die verlinkte Online-Terminvereinbarung. Alternativ ist eine telefonische Klärung ebenso möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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