Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Namens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
- Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beurkundet werden.
- Sie können ebenfalls im Standesamt "Namensrechtliche Erklärungen für Kinder" abgeben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemäß der Tarifstellen 5b.3.1 bis 5b.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von
- 21,00 Euro für die Beurkundung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften bzw.
- 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
- 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
- 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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