Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von EhegattenOnline erledigen

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    • Bestimmung eines Ehenamens
    • Hinzufügung eines früher geführten Namens zum Ehenamen
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe 
    • Widerruf des hinzugefügten Namens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
    • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
    • Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beurkundet werden.

    • Sie können ebenfalls im Standesamt "Namensrechtliche Erklärungen für Kinder" abgeben.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-331

    Fax: 05221 189-730

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte stimmen Sie mit den Mitarbeitenden vorher ab, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Herford

    Gemäß der Tarifstellen 5b.3.1 bis 5b.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

    • 21,00 Euro für die Beurkundung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften bzw.
    • 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
    • 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
    • 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de