Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Folgende Erklärungen können Sie beim Standesamt abgeben:

    • Bestimmung des Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens
    • Hinzufügung eines Namens zum Familiennamen in der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    • Widerruf eines hinzugefügten Namens
    • Wiederaufnahme eines früheren Namens in der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    • Wiederaufnahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2aadb0a902919fd21c5d1126bc95013b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Personalausweis
    • Eheurunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

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    Eheschließung / Begründung Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bitte informieren Sie sich beim Standesamt über den Ablauf, dieser kann sehr individuell sein.

    Fristen

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    Bitte erfragen Sie die Fristen für Ihren konkreten Fall beim Standesamt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de