Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Sie möchten heiraten? Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?
Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein.
Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehenamen aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann aber nicht mehr möglich.
Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.
Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesamt nachgeholt werden.
Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.
Besitzt ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit, bestehen für die Namensführung unter Umständen zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Über diese Möglichkeiten werden Sie bei der Anmeldung der Eheschließung beraten.
Nach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Für Namenserklärungen nach der Eheschließung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- aktuelles Ausweisdokument,
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Eine persönliche Vorsprache - gegebenenfalls beider Ehegatten - ist erforderlich.
Gebühren
- keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 € sowie
- 9,00 € für die Erteilung einer Bescheinigung über die Namensänderung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-177
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Eheurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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