Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Der Gesetzgeber sieht daher eine öffentlich-rechtliche Namensänderung als Ausnahmefall an und verlangt das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben bei:

    • anstößigen oder lächerlich klingenden Namen
    • ungewöhnlich komplizierten Namen
    • minderjährigen Kindern, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil leben, dessen Name sich nach Eheauflösung geändert hat

    Für Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

    Eine Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen ist u. a. bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:

    • eigene Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Eheschließung der Eltern
    • Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder Auflösung der Lebenspartnerschaft (Tod, Aufhebung)
    • Änderung des Vornamens nach der Einbürgerung
    • Namenserteilung
    • Einbenennung (minderjähriges Kind, bei Namensänderung durch Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils)

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    In einem Beratungsgespräch werden Sie über die beizubringenden Unterlagen informiert.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Bei Änderung des Familiennamens:
    2,50 € bis 1.022,00 € pro Person

    Bei Änderung des Vornamens:
    2,50 € bis 255,00 € pro Person

    Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für die Person ab. Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, so wird 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de