Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Sie möchten heiraten?
Die Qual der Wahl des Ehenamens.
Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?
Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein. Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Das bedeutet, dass nur ein Ehegatte einen Doppelnamen in der Ehe führen kann. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner ist nicht zulässig.
Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.
Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesbeamten/in nachgeholt werden.
Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.
Bezüglich der Möglichkeiten der Familiennamensführung bei gemischt-nationalen Ehen gibt der/die Standesbeamte/in gerne Auskunft.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Eheurkunde
Formulare
Hinweise für Mönchengladbach
Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
Hinweise für Mönchengladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mönchengladbach
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 EUR.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach