Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von EhegattenOnline erledigen

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie einen Ehenamen auswählen. Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2350

    E-Mail: standesamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Reisepass, Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Namensänderung: 25,00€
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de