Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes unter Vorlage der hierzu notwendigen Nachweise anzumelden. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Nachfrage beim Standesamt erforderlich. Ist die Anmeldung erfolgt, so kann die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Dabei ist das Brautpaar nicht an das Wohnsitz-Standesamt gebunden. Mittels standesamtlicher Ermächtigung kann die Eheschließung von jedem Standesbeamten in Deutschland vorgenommen werden.

    Eheschließungen finden donnerstags und freitags während den Öffnungszeiten im Trauzimmer der Gemeinde Eitorf statt. Montags bis mittwochs werden keine Trauungen angeboten.

    Im Jahr 2024 werden am zweiten Samstag im Monat Trauungen im Hotel Schützenhof angeboten. Die Trauungen finden in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten bieten sich besonders für größere Gesellschaften an, da circa 60 Personen dort Platz finden können.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Helikopter über dem schönen Eitorf sich das Ja-Wort zu geben.
    In Zusammenarbeit mit der Firma Air Lloyd wird die Trauung im vier- oder fünfsitzigen Helikopter über Eitorf geschlossen und mit einem anschließenden kurzen Rundflug über die Region wird das einmalige Erlebnis abgerundet.

    Über den entsprechenden Wunsch eines Paares muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner*innen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin; gerne mit der Kontaktmöglichkeit über die Onlinedienstleistung.

    Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" innerhalb dieser Onlinedienstleistung des Standesamtes. Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Im einzelnen zu erfragen.

    Für Samstagstrauungen im Hotel Schützenhof sind zusätzliche Gebühren in Höhe von insgesamt 140 € zu entrichten, die sich aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr von 70 € für eine Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und 70 € für den entstehenden Mehraufwand zusammensetzen. 

    Die zusätzlichen Kosten für eine Helikoptertrauung betragen 100 €. Der Flug selber ist mit der Firma Air Lloyd abzurechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de