Eheurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Herne
Welche Urkunde erhalte ich wo?
Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsregister (Geburten-, Heirats-, Sterberegister) ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Ist dieser nicht Herne, so wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standesamt.
Für Personenstandsfälle, die sich in Herne ereignet haben, erhalten Sie folgende Urkunden:
beglaubigte Abschriften des Geburtenregisters
Geburtsurkunden,
Heiratsurkunden (vom 1. Oktober 1874 bis 31. Dezember 1957), ab 1958 Eheurkunden / beglaubigte Abschriften des Eheregisters
Sterbeurkunden,
mehrsprachige (internationale) Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herne
Das Standesamt Herne stellt aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Geburtenregister 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Sofern Sie Kopien oder beglaubigte Kopien von Urkunden aus älteren Registern benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Herne in Verbindung.
Urkunden erhalten die beurkundete Person selbst, sein Ehegatte, Lebenspartner, seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Die anfordernde Person muss mindestes 16 Jahre alt sein.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne