Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Hinweis:
    Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Paderborn und werden nicht bearbeitet.

    Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind. Weitere Infomationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen".

    Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern aus

    • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Paderborn ereignet haben und
    • wenn die Frist für die Führung der Personenstandsregister bzw. -bücher noch nicht abgelaufen ist.

      Es gelten folgende Fristen:
      • Geburtenregister 110 Jahre
      • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
      • Sterberegister 30 Jahre

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Kreis- und Stadtarchiv Paderborn abgegeben. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

    Folgende Urkunden können beantragt werden:

    •  Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    •  Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    •  Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    •  Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    •  Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
    •  Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern
    •  Auskunft aus einem Personenstandsregister

    Antragsberechtigt sind:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
    • Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n)
    • die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
    • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
    • Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann)
    • Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
    • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind
    • Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen
    • Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes
       

    Beantragung:

    ACHTUNG: Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu bequem unseren Gastzugang; eine Anmeldung ist hier nicht notwendig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte, Paydirekt oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann in ca. 4 - 6 Wochen zugeschickt.

    Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir vorerst abzusehen.

    Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) oder schriftlich (per Post/Fax) vornehmen. Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

    Persönliche Vorsprache:

    • Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen
    • Bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

    Schriftliche Urkundenbestellung:

    • Die Bezahlung ist nur mit Verrechnungsscheck oder einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat möglich.
    • Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei.
    • Für diesen Bestellweg nutzen Sie bitte das Formular "Urkundenbestellung per Post" unter dem Punkt Downloads. Damit ist sichergestellt, dass wir die erforderlichen Angaben erhalten. Das Formular wird nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben. Haben Sie keine Druckmöglichkeit, lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Blankoformular zukommen.
    • Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Form der Beantragung und Bearbeitung deutlich länger dauert als eine Beantragung und direkte Bezahlung über unser Online Urkundenportal unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_50b96119107a6b04a49980657695f14a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Bei der schriftlichen Bestellung oder Onlinebestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für andere Personen bestellt wird - einen entsprechend ähnlichen Nachweis an.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde bzw. Auskunft in der Regel sofort mitnehmen,
    bitte buchen Sie dafür einen Termin unter "Onlinedienstleistung".
    Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 4-6 Wochen.
    Bei schriftlicher Beantragung ist die Bearbeitungszeit deutlich länger.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de