Eheurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus beantragen. Zuständig ist das Standesamt Rahden.
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
- Lebenspartnerschaftsurkunden (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
- Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Personenstandsurkunden können telefonisch oder per E-Mail (standesamt@rahden.de) im Standesamt angefordert werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und den weiteren Ablauf.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
ca. zwei Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Rahden nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Rahden registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Rahden nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Rahden war oder eine Geburt im Ausland im Rahdener Standesamt nachbeurkundet wurde.
Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Rahden möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Rahden