Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Marienmünster

    Das Standesamt Marienmünster führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Eheregister. In diesem werden alle vor dem Standesamt Marienmünster geschlossenen Ehen registriert.

    Aus diesem Eheregister können Sie Urkunden, internationale (mehrsprachige) Urkunden und beglaubigte Ausdrucke anfordern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_947b281229a465f4d55cf7280c94c9cb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    37696 Marienmünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05276 9898-20

    Fax: 05276 9898-7720

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marienmünster

    Bei der Onlinebestellung oder der schriftlichen Bestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Kopie, Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für eine andere Person bestellt wird - die entsprechenden Nachweise an.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Marienmünster

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde, einer internationalen (mehrsprachigen) Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Eheregister beträgt 10,00 EUR. Weitere Ausfertigungen einer gleichen Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung die Hälfte. (So beträgt die Gebühr für 3 Eheurkunden im Standardformat DIN A 4 desselben Ehepaars als Beispiel 20,00 EUR.) Für den Versand werden 2,00 EUR berechnet.

    Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung der Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

    Die Gebühr für Auskünfte aus einem Eheeintrag beträgt 6,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Marienmünster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de