Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen
    Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden.

    Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu einfach die Schaltfläche oberhalb des Textes. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann zeitnah zugeschickt.

    Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

    Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) vornehmen.

    Persönliche Vorsprache:

    • Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
    • Bei Bevollmächtigung sind die schriftliche Vollmacht, das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.


    Schriftliche Urkundenbestellung:

    • Der Versand der Urkunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse.
    • Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei.


    Hinweis:
    Sofern Urkundenbestellungen über die Internetseiten privater Anbieter vorgenommen werden, können zusätzliche Kosten verursacht werden, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Höxter stehen.

    Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus eben diesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur hierzu berechtigte Personen verlangen. Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt Höxter, sofern die Eheschließung im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_220035a31cb7e40a4479974e58a32fc1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Höxter

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 9630

    Fax: 05271 9631900

    E-Mail: rathaus@hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten:
    • Personalausweis oder Reisepass
    Vorfahren und Abkömmlinge:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis über das verwandtschaftliche Verhältnis (z.B. Geburtsurkunde)
    andere Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Höxter

    Antragsberechtigt sind:
    • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
    • Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.
    • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Höxter

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde in der Regel sofort mitnehmen bzw. die Auskunft sofort erhalten, bitte vereinbaren Sie dafür vorher telefonisch oder per Email einen Termin.
    Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 1-2 Wochen.
    Bei schriftlicher Beantragung kann die Bearbeitungszeit deutlich länger dauern.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Höxter

    Ausstellung der Urkunde
    Gebühr: EUR 10,00

    Jede weitere Urkunde des gleichen Urkundentyps im selben Arbeitsgang
    Gebühr: EUR 5,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de