Eheurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu einfach die Schaltfläche oberhalb des Textes. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann zeitnah zugeschickt.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.
Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) vornehmen.
Persönliche Vorsprache:
- Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
- Bei Bevollmächtigung sind die schriftliche Vollmacht, das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Schriftliche Urkundenbestellung:
- Der Versand der Urkunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse.
- Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei.
Hinweis:
Sofern Urkundenbestellungen über die Internetseiten privater Anbieter vorgenommen werden, können zusätzliche Kosten verursacht werden, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Höxter stehen.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
32 Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-3232
Fax: 05271 963-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über das verwandtschaftliche Verhältnis (z.B. Geburtsurkunde)
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Voraussetzungen
Hinweise für Höxter
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
- Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Eheschließungsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Hinweise für Höxter
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde in der Regel sofort mitnehmen bzw. die Auskunft sofort erhalten, bitte vereinbaren Sie dafür vorher telefonisch oder per Email einen Termin.
Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 1-2 Wochen.
Bei schriftlicher Beantragung kann die Bearbeitungszeit deutlich länger dauern.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Höxter
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Jede weitere Urkunde des gleichen Urkundentyps im selben Arbeitsgang
Gebühr: EUR 5,00
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021