Eheurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern stellt das Standesamt der Stadt Troisdorf aus, wenn Sie in Troisdorf geboren sind oder geheiratet haben oder der Sterbefall in Troisdorf eingetreten ist.
Schriftlich oder online bestellte Urkunden werden zusammen mit einer Gebührenrechnung (s.u.) zugesandt.
Das Standesamt führt die Personenstandsregister (früher Personenstandsbücher):
- Geburtenregister der letzten 110 Jahre
- Eheregister der letzten 80 Jahre
- Sterberegister der letzten 30 Jahre
Aus den bei uns geführten Registern können Sie Personenstandsurkunden erhalten. Berechtigt sind
- die Personen unmittelbar, deren Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde,
- direkte Verwandte (Eltern oder Kinder - nicht Geschwister) oder
- Personen oder Behörden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Die folgenden Urkunden können ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- mehrsprachige Internationale Urkunden:
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunden).
Urkunden zur Vorlage im Ausland
müssen für manche Länder eine Apostille erhalten. Dazu darf die Urkunde nicht älter als sechs Monate sein. Die Apostille können Sie beim Regierungspräsidenten in Köln erhalten.
Urkunden historischer Personenstandsregister
Für Informationen oder Kopien aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Sterberegister älter als 30 Jahre ) wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Troisdorf.
Online Antrag
Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Registerabschriften können auch online angefordert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Troisdorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Die Ausstellung einer Urkunde können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt Troisdorf beantragen.
Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, die Ausstellung der Urkunde online zu beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Troisdorf
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Troisdorf