Eheurkunde Ausstellung

    Personenstandsurkunden

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus.

    Folgende Urkunden können ausgestellt werden:
    • Geburtsurkunden, Abschriften vom Geburtenregister, mehrsprachige Geburtsurkunden
    • Sterbeurkunden, Abschriften vom Sterberegister, mehrsprachige Sterbeurkunden
    • Eheurkunden, Abschriften vom Eheregister, mehrsprachige Eheurkunden
    • Lebenspartnerschaftsurkunden, Abschriften vom Lebenspartnerschaftsregister

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d81ee1c6c331e6ed11fdea8406f9e6bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grefrath

    Um Ihnen die gewünschte(n) Urkunde(n) ausstellen zu können, muss der jeweilige Personenstandsfall in Niederkrüchten beurkundet sein. Das bedeutet, Sie erhalten z. B. Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt der Gemeinde Niederkrüchten, wenn Sie auch in der Gemeinde Niederkrüchten geboren sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Sie sich an das jeweilige Standesamt wenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grefrath

    Sie können die Urkunde(n) persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person  zu den Öffnungszeiten abholen. Bitte bringen Sie dazu einen Ausweis mit.
    Außerdem können Sie die Urkunde(n) per Post oder per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie dazu folgende Daten an:

    • Geburtsname (falls abweichend)
    • Datum des jeweiligen Ereignisses
    •  Adresse
    •  Grund der Ausstellung

    Nach Eingang Ihres Briefes/Ihrer E-Mail erhalten Sie eine Zahlungsauffoderung über die Gebühren für die Urkunde. Nach Zahlungseingang wird die gewünschte Urkunde Ihnen dann auf dem Postweg zugeschickt. Eine Zusendung von Urkunden per E-Mail ist nicht möglich, da Urkunden nur im Original Rechtsgültigkeit besitzen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Grefrath

    • Die Gebühren für die erste Urkunde betragen: 10,00€
    • jede weitere Urkunde im selben Vorgang kostet: 5,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de