Personenstandsurkunden
Beschreibung
Hinweise für Grefrath
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus.
Folgende Urkunden können ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden, Abschriften vom Geburtenregister, mehrsprachige Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden, Abschriften vom Sterberegister, mehrsprachige Sterbeurkunden
- Eheurkunden, Abschriften vom Eheregister, mehrsprachige Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden, Abschriften vom Lebenspartnerschaftsregister
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Grefrath
Um Ihnen die gewünschte(n) Urkunde(n) ausstellen zu können, muss der jeweilige Personenstandsfall in Niederkrüchten beurkundet sein. Das bedeutet, Sie erhalten z. B. Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt der Gemeinde Niederkrüchten, wenn Sie auch in der Gemeinde Niederkrüchten geboren sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Sie sich an das jeweilige Standesamt wenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Grefrath
Sie können die Urkunde(n) persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu den Öffnungszeiten abholen. Bitte bringen Sie dazu einen Ausweis mit.
Außerdem können Sie die Urkunde(n) per Post oder per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie dazu folgende Daten an:
- Geburtsname (falls abweichend)
- Datum des jeweiligen Ereignisses
- Adresse
- Grund der Ausstellung
Nach Eingang Ihres Briefes/Ihrer E-Mail erhalten Sie eine Zahlungsauffoderung über die Gebühren für die Urkunde. Nach Zahlungseingang wird die gewünschte Urkunde Ihnen dann auf dem Postweg zugeschickt. Eine Zusendung von Urkunden per E-Mail ist nicht möglich, da Urkunden nur im Original Rechtsgültigkeit besitzen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Grefrath
- Die Gebühren für die erste Urkunde betragen: 10,00€
- jede weitere Urkunde im selben Vorgang kostet: 5,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021