Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre minderjährigen Kinder ab 16 Jahren einen unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Wie Sie diese beantragen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen Ausländern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltserlaubnis (mindestens seit fünf Jahren) und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    E-Mail: auslaenderamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum
    • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden.
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum:

        • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkosten
          oder
        • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten.

    Bei Arbeitnehmer*innen

    • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
    • Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis
    • 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen vergleichbaren Anspruch bei einer Versicherung oder Versorgungseinrichtung wurden gezahlt (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung 
      oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet),

    Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

    • Aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern eines Steuerberaters 
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    • Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
        •  Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
          oder
        •  Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum:
        • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkosten
          oder
        • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten.

    Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:

    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
      oder
    • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
      oder
    •  Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1

    Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Bei den folgenden Aufenthalten gelten für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis abweichende Voraussetzungen:

    • Fachkräfte
    • Blaue Karte EU
    • Besonders hochqualifizierte Fachkräfte
    • Selbständige
    • Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge
    • Kinder ab 16 Jahren
    • Familienangehörige von Deutschen
    • Ehemalige Deutsche

    Die entsprechenden Voraussetzungen sind bei der Ausländerbehörde zu erfragen.

    Allgemeine Voraussetzungen

    • Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (frühere Studien- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet).
    • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Sie sind ausreichend krankenversichert.
    • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
    • Sie haben keine Vorstrafen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    EUR 55

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Besonderheiten
    Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de