Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Wesentliche Vorschriften des Ausländerrechts finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das AufenthG enthält Bestimmungen über die Aufenthaltsgenehmigungs- und Passpflicht, die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die Aufenthaltsbeendigung, Zuständigkeit und Verfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.
Ergänzend zum AufenthG sind Spezialvorschriften ergangen; insbesondere:
- das FreizügigkeitsG / EU für EU Bürger,
- das Asylverfahrensgesetz für Asylbewerber.
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels. Das AufenthG unterscheidet verschiedene Aufenthaltstitel:
- die Aufenthaltserlaubnis (befristet)
- die Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für einen bestimmten Zweck und ist zeitlich befristet.
Sie kommt zum Beispiel in Betracht für den Familiennachzug. Sie wird auch erteilt, wenn dem Ausländer aus dringend humanitären völkerrechtlichen oder politischen Gründen die Einreise oder der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden soll.
Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht - wie die anderen Aufenthaltsgenehmigungen - mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden.
Jeder Aufenthaltstitel muss eine Auflage enthalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit regelt.
Nebenbestimmungen zu Aufenthaltstiteln
§12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht vor, dass Aufenthaltstitel auch nachträglich mit Auflagen versehen werden können.
Ausnahme: Eine Niederlassungserlaubnis darf nicht mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Auflage ist nicht Bestandteil des Aufenthaltstitels, sondern ein eigener Verwaltungsakt. Sie verpflichtet zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen. Sie kann isoliert angefochten (Klage) und aufgehoben werden.
Ob die Ausländerbehörde dem Aufenthaltstitel eine Auflage beifügt, steht in ihrem Ermessen.
Jeder Aufenthaltstitel muss eine Nebenbestimmung bezüglich der Erwerbstätigkeit enthalten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Troisdorf
Nach Absprache
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen zusammen mit den Eltern
- Kinder im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen den Antrag nicht selbst stellen. Sie müssen deshalb von mindestens einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
- Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht.
- Nur Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, können den Antrag selbst stellen.
Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens fünf Jahren vorliegen.
Vollendung des 16. Lebensjahres
Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.
Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis erhalten,
- wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug und
- die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte.
Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt
Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt.
Dies ist der Fall bei einem oder einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen
- Schulbesuch,
- betrieblichen Ausbildung
- Studium.
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss.
Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gesichert sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Der Aufenthaltstitel wird generell nur auf Antrag erteilt beziehungsweise verlängert.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Troisdorf