Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre minderjährigen Kinder ab 16 Jahren einen unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Wie Sie diese beantragen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

    Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_00b6ba07b6314c13032632a2f2e04360

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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285

    Fax: 0221 / 221-95480

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282

    Fax: 0221 / 221-92320

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284

    Fax: 0221 / 221-94360

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281

    Fax: 0221 / 221-91410

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283

    Fax: 0221 / 221-93340

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
      Das biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
    • Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
    • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
    • Nachweise über Rentenversicherung
      Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.
    • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Integrationsnachweise
    • Nachweise über ausreichenden Wohnraum

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen zusammen mit den Eltern

    • Kinder im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen den Antrag nicht selbst stellen. Sie müssen deshalb von mindestens einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
    • Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht.
    • Nur Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, können den Antrag selbst stellen.

    Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

    • Die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens fünf Jahren vorliegen.

    Vollendung des 16. Lebensjahres

    Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.

    Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis erhalten,

    • wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug und
    • die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte.

    Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt

    Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt.

    Dies ist der Fall bei einem oder einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen

    • Schulbesuch,
    • betrieblichen Ausbildung
    • Studium.

    Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.

     

    Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss.

    Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gesichert sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.

    Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.

    Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de