Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können unter Umständen in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Im Rahmen der Antragstellung werden Sie aufgefordert, einen Scan der Fahrzeugpapiere (Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Aus diesem muss das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (PKW/LKW/Diesel/Benzin) ersichtlich sein. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls zusätzlich nachzuweisen.
Sie können Ihre Feinstaubplakette, auch für nicht in Düsseldorf und im Ausland zugelassene Fahrzeuge, direkt hier online bestellen:
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
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erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Formulare
Hinweise für Düsseldorf
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düsseldorf
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Verfahrensablauf
Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt ( https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).
Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf