Zoo
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Zoo im Sinne des BNatSchG sind "dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Zoos sind auch nach tierschutzrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig (§ 11 Tierschutzgesetz).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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