Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Bauaufsichtsbehörden sind in das Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz als "Gehilfen der Grundbuchämter" eingebunden. Da deren Bedienstete in aller Regel nicht über die Kenntnisse verfügen, um die bautechnischen Einzelheiten der Aufteilung beurteilen zu können, verlangen die §§ 7 Absatz 4 und 32 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz, dass der Eintragungsbewilligung ein "Aufteilungsplan" und eine "Abgeschlossenheitsbescheinigung" beizufügen sind.
Mit der Bescheinigung und den zugehörigen Bauzeichnungen wird das Vorliegen der Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit bestätigt. Bei der Erteilung der Bescheinigung muss die Bauaufsichtsbehörde größte Sorgfalt walten lassen, da durch die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nach § 7 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz der zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehörende Aufteilungsplan einbezogen und somit Inhalt des Grundbuches wird. Nur aus dem Aufteilungsplan lassen sich das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum entnehmen und im Falle späterer Streitigkeiten die genauen Grenzen des jeweiligen Sondereigentums feststellen.
Es ist immer ein Termin bei der Bauberatung des Fachbereiches Bauordnung zu empfehlen.
Zeiten:
Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
- Eigentumsnachweis
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder
- Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in zweifacher Ausfertigung
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100
In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.
Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Hinweise für die genaue Anfertigung von Aufteilungsplänen und den entstehenden Gebühren erhalten Sie bei der Bauberatung des Fachbereiches Bauordnung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Wohnungseigentumsgesetz; Bauordnung NRW, Verwaltungsvorschrift Bauordnung NRW
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne