Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Antrag auf Abgeschlossenheit (s. Antragsformular)
- weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag
Die Unterlagen sind 2- fach einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Antragsteller zusammen mir der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück, die zwiete Ausfertigung verbleibt bei der BAuaufsichtsbehörde.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hamm
Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung 100,- €
je weitere Ausfertigung 30,- €
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben)
- Gebäudeklasse 1 u. 2 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018) 75,- €
- Gebäudeklasse 3, 4, 5 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018) 100,- €
je Sondereigentumsanteil (Bestandsgebäude) 150,- €
je Garage/ Stellplatz 20,- €
jede Mehrausfertigung der Bescheinigung 30,- €
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021