Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Espelkamp durch das Sachgebiet Bauordnung & Denkmalschutz ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.
Der Aufteilungsplan muss eine von der Bauordnungsbehörde mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Bauordnungsbehörde, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Aufteilungsplan (in mindestens 2-facher Ausfertigung)
- Antragsformular
- Lageplan 1:500
- Sämtliche Grundrisse 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
- Ansichten/Schnitte 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
- Grundbuchauszug in Kopie (1-fach)
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit unserem Onlineformular direkt beantragen. Alternativ steht Ihnen ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
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