Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Die Eintragung von Eigentumsrechten an Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (zum Beispiel Büros oder Läden) ins Grundbuch bedarf zuvor der Erteilung einer sogenannten "Abgeschlossenheitsbescheinigung". Diese muss dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Dülmen vorgelegt werden.
Eine baurechtliche Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW) findet nicht statt. Daher kann von einer Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Baugenehmigung abgeleitet werden.
Die Bauaufsicht der Stadt Dülmen erteilt auf formlosen Antrag die Bescheinigung der Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten zur Bildung von Wohnungseigentum. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichtes Dülmen die Anlegung von Wohnungs- oder Teileigentumsbüchern beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02594 12-600
E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
- Eigentumsnachweis
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder
- Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in zweifacher Ausfertigung
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100
In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.
Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Hinweise für Dülmen
Dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Ausfertigungen
- eines Lageplanes, auf katasteramtlicher Grundlage, Maßstab 1:500
- der Bauzeichnungen der Grundrisse aller Geschosse, auch des Spitzbodens,
- des Gebäudeschnittes und
- der Gebäudeansichten in maximal DIN A 3 Größe beifügen.
- Auf dem Lageplan sind sämtlich bauliche Anlagen vermaßt darzustellen und mit einer nummerischen Zuordnung zu den Sondereigentumsanteilen zu versehen. Zum Beispiel (1) (2) ...
- Alle Wohneinheiten sind zu nummerieren.
- Jeder einzelne Raum einer Wohneinheit ist zu kennzeichnen.
- Auch alle anderen Räume, die zu einer Wohneinheit gehören, erhalten die gleiche Nummer wie die dazugehörige Wohneinheit selbst. Gemeint sind Keller, Abstellräume, Stellplätze, Vorratsräume und Ähnliches.
- Auch der Gebäudeschnitt und die Gebäudeansicht sind entsprechend zu nummerieren.
- Jedes Fenster muss mit der Nummerierung des Grundrisses übereinstimmen. Nicht bezifferte Räume gelten als Gemeinschaftsfläche, die der Wohnungseigentümergemeinschaft jederzeit zugänglich ist und genutzt werden kann.
- Gemeinschaftseigentum ist mit (G) zu kennzeichnen.
Hinweis: Sofern das Sondereigentum auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstück erstreckt werden soll (Stellplätze, Terrassen etc.), sind diese Flächen im Aufteilungsplan ebenfalls mit den entsprechenden Nummern zu kennzeichnen. Diese Flächen sind durch Maßangaben im Aufteilungsplan zu bestimmen (Länge, Breite, Abstand zur Grundstücksgrenze oder zum Gebäude).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
Stichwörter
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