Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
Die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit ist die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass eine Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 WEG, in sich abgeschlossen ist. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dann erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungseigentum oder Sondereigentum aufgeteilt wird.
Neben dem baulichen Wohnungsabschluss, eigener abschließbarer Zugang, ist Voraussetzung, dass die Wohnung nachfolgende Kriterien erfüllt:
- (vereinzelt) ein zur Sonne orientierter Aufenthaltsraum
- Küche oder Kochnische
- Bad mit Dusche oder Badewanne
- Toilettenraum
- Abstellraum
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Ansprechpartner
Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
- § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
Stichwörter
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