Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört der zeichnerische Aufteilungsplan, in dem die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sein müssen. Des Weiteren gehören zu den Unterlagen Schnittzeichnungen, Ansichten und ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meerbusch
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.
Zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört der zeichnerische Aufteilungsplan, in dem die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sein müssen.
Des Weiteren gehören zu den Unterlagen Schnittzeichnungen, Ansichten und ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Meerbusch
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021