Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Remscheid
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan des Gebäudes und der Gemeinschaftsordnung Bestandteil der sogenannten Teilungserklärung. Diese muss beim Amtsgericht eingereicht werden, damit der Wohnraum als eigenständige Einheit ins Grundbuch eingetragen werden kann. Eine Aufteilung in Wohnungseigentum ist also nur möglich, wenn die einzelnen Einheiten in sich abgeschlossen sind und setzt in der Folge noch eine Teilungserklärung voraus.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Remscheid
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen:
Es werden folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung benötigt:
- Antragsformular
- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen:
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Die ausgestellte Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde wird mit den Planunterlagen über einen Notar beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts eingereicht, damit dort entsprechende Grundbücher angelegt werden können.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Remscheid
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Ziff 2.7.2
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Gebühr:
a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150
b) je Garagenstellplatz Euro 20
c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30
Ziff. 2.7.1
Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes
Gebühr: Euro 100
je weitere Ausfertigung
Gebühr: Euro 30
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Weitere Informationen
Hinweise für Remscheid
Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
Stichwörter
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