Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Hinweise für Gütersloh

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Adoption, etc. bietet das bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Repertoire namensrechtlicher Möglichkeiten an. Daher ist vorrangig zu prüfen, ob eine Namensänderung durch eine namensgestaltende Erklärung erreicht werden kann. Diese Namenserklärung erfolgt beim zuständigen Standesamt, welches hierzu umfassende Auskünfte erteilen kann.

    Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter und dient nur dazu, Schwierigkeiten mit dem Vor- und/oder Familiennamen zu beseitigen. Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein solch wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen. Diese Voraussetzung wird im Einzelfall konkret geprüft. Da die Motive für eine Namensänderung sehr unterschiedlich ausfallen können, wird an dieser Stelle auf eine Auflistung der in betracht kommenden Gründe verzichtet.

    Einen Antrag auf Namensänderung kann jeder volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose oder heimatloser Ausländer stellen. Bei minderjährigen Personen sind die gesetzlichen Vertreter antragsberechtigt.

    Zur Klärung, ob die Voraussetzungen für eine Namensänderung gegeben sind, sollte vor der Antragstellung eine Beratung erfolgen. Hierzu wird empfohlen vorab telefonisch Kontakt mit der Kreisverwaltung Gütersloh aufzunehmen, die auch für die spätere Bearbeitung des Antrags zuständig ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    U.a. werden folgende Unterlagen benötigt:

    1. Antragsformular
    2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
    3. Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    4. Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages und ggf. des Heiratseintrages
    5. Ggf. Scheidungsurteil / Nachweis des Sorgerechts
    6. Führungszeugnis (ab 14 Jahre)
    7. Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
    8. Ggf. fachärztliches Attest bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen

    Je nach Einzelfall und Familienverhältnissen sind unterschiedliche Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Entsprechende Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage bei der Kreisverwaltung.

     

    Rechtsgrundlagen
    • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
    • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 07. Januar 1938

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Öffentlich-rechtliche Namensänderungen sind gebührenpflichtig.

    Die zu erhebende Gebühr errechnet sich anhand des Verwaltungsaufwandes und ist einkommensabhängig.

    • Gebühr für die Änderung des Familiennamens: bis zu 600 €
    • Gebühr für die Änderung des Vornamens: bis zu 175 €

    Ist mit der Namensänderung ein besonders hoher persönlicher oder wirtschaftlicher Nutzen verbunden, wird ein Zuschlag von 250 € bis 400 € erhoben. Bei Familiennamensänderungen von Ehegatten kommt ein Aufschlag in Höhe von 25 % hinzu. Wird der Familienname eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe an den neuen Namen des sorgeberechtigten Elternteils angeglichen, beträgt die Gebühr bis zu 200 €. Familiennamensänderungen von Pflegekindern sind gebührenfrei.

    Wird ein Antrag abgelehnt, beläuft sich die Gebühr auf bis zu 50 % des Betrages, der bei einer positiven Entscheidung festgesetzt worden wäre. Bei der Rücknahme eines Antrages werden 20 % des o.g. Betrages erhoben.

    Eine Ermäßigung der Gebühren kann bei geringem Einkommen gewährt werden. Hierfür sind Nachweise über das Einkommen (Gehaltsabrechnung, Schul-/Studienbescheinigung, Leistungsbescheide (Sozialhilfe, BAföG, Arbeitslosengeld, etc.)) vorzulegen.

    EC-Karte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de