Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Reisepässe können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau liegt.
Sollten Sie im Ausland wohnen und den Reisepass hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.
Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Reisepass allgemein
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Der Passinhaber muss selbst auf die Gültigkeit des Passes achten und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden.
Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer zu beantragen.
Der Verlust oder ein Diebstahl sind umgehend zu melden.
Reisen ins Ausland
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen.
Oder über das Auswärtige Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten:
Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag vom Kind persönlich zu unterschreiben.
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht um-fassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter: Link
Downloadbereich
- Zustimmungserklärung Anträge von Minderjährigen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Monschau
- Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich
- Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Monschau
Passgesetze des Bundes und des Landes NRW
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung und Herstellung durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. sechs Wochen.
Sollten Sie den Reisepass früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Reisepass abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie den Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungsdauer für den Express-Reisepass beträgt dann ca. 4 Werktage.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Monschau
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023
Stichwörter
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