Entgelt für das Entnehmen von Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer. Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie den bereitgestellten Vordrucken im OZG- Portal (in Planung) oder informieren Sie sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV):
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt
Formulare
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Verwenden Sie die bereitgestellten Vordrucke im OZG- Portal (in Planung) oder informieren Sie sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sie müssen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer entnehmen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Zur Erfüllung der gesetzlichen Erklärungs- und Entgeltpflicht müssen Sie folgendes machen:
- Füllen Sie die Vordrucke zur erstmaligen Erfassung aus und fügen die benötigten Nachweise hinzu
- Übersenden Sie die Vordrucke postalisch an das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Danach erhalten Sie jeweils im Januar Informationen zum Wasserentnahmeentgelt und individuell vorausgefüllte Vordrucke mit der Briefpost. Damit können Sie mir die relevanten Daten zur Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes, wie die entnommene Wassermengen des Vorjahres und die Art der Verwendung mitteilen.
Die Ersterklärung und die jährlichen Folgeerklärungen können Sie auch im OZG- Portal abgeben (Planung).
Auf der Grundlage Ihrer Erklärungen wird das Wasserentnahmeentgelt durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt. Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LANUV:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020