Zweckentfremdung von Wohnraum

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    In Nordrhein-Westfalen gilt ein Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, das die Zweckentfremdung regelt. Kommunen können auch dort durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen. In diesen Gebieten benötigen Bürger unter Umständen eine Genehmigung, wenn sie eine Wohnung zu anderen Zwecken als dem Wohnen nutzen wollen. Derartige Satzungen gibt es z.B. in Aachen, Köln, Bonn, Münster, Dortmund und Düsseldorf. Für vom Eigentümer selbst zum Wohnen genutzte Eigentumswohnungen gelten die Satzungen dieser Städte jedoch ausdrücklich nicht. Eine Genehmigung müssen Sie daher nicht einholen, wenn Sie Ihre eigene selbst genutzte Wohnung vorübergehend vermieten möchten.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie benötigen keine Genehmigung.

    Fristen

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    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de