Wasserschutzgebiet

    Wasserschutzgebiet

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, für den Oberbergischen Kreis ist das die Bezirksregierung Köln und die Bezirksregierung Arnsberg. Dies geschieht durch ordnungsbehördliche Verordnung, die mit der Abgrenzung der Schutzzonen in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt werden. Jedes dieser Wasserschutzgebiete ist in verschiedene Schutzzonen eingeteilt. Die Schutzzone I ist die sensibelste Zone. Bei Talsperren ist es die Wasserfläche plus einen 100 m breiten Landstreifen. Daran schließen sich die Schutzzonen II/IIa/IIb und die Schutzzonen III/IIIa/IIIb an. Für jedes der einzelnen Wasserschutzgebiete liegt eine Wasserschutzgebietsverordnung vor, die die unterschiedlichsten Maßnahmen in den einzelnen Zonen als genehmigungspflichtig oder als verboten klassifiziert. Hierunter fallen z.B.: das Errichten von Gebäuden, das Abholzen von Wald, das Bauen von Straßen und Wegen. Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth Herr Küster Reichshof, Wiehl Frau Kallwitz Die Wasserschutzzonenkarten und - verordnungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde (siehe rechts).

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Privater und kommunaler Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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