Wasserschutzgebiet
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
In den festgesetzten Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen genehmigungspflichtig. Die nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung erforderliche Genehmigung erteilt die Untere Wasserbehörde. Nur in begründeten Einzelfällen können Befreiungen von den Verbotsvorschriften auf Antrag erteilt werden.
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Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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