Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_716e65b3921a6806368fbd5ed6204af0

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    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf / Zentrale Stelle Abfallnachweisverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/475-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ZentraleStelle.Abfall@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de