Abfallentsorgernummer Erteilung
Abfallrechtliche Kennnummern nach § 28 NachwV
Hinweise für Borken
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen die Entsorgungsvorgänge eindeutig identifiziert werden können. Daher werden gemäß § 28 NachwV betriebsbezogene oder vorgangsbezogene Kennnummern vergeben.
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Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Borken