Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei darf Ihr Fahrzeug die maximale Länge von 5.600 Millimetern nicht überschreiten. Für Wohnmobile können wir Bewohnerparkausweise nur ausstellen, wenn Ihnen in Ihrem Haushalt kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Gültigkeitsdauer
Sie können den Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs oder zwölf Monaten beantragen. Für Leih- und Mietfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie auch Bewohnerparkausweise mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie einen privaten Stellplatz vorübergehend nicht nutzen können.
Gebühren ab 1. März 2025
Ab 1. März 2025 werden sich die Gebühren für den Bewohnerparkausweis nochmal ändern. Die vom Rat am 7. Dezember 2023 beschlossene neue Gebührenordnung sieht eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor:
- 100 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter
- 120 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter
- 110 Euro für Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
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- Fahrzeugschein
beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I - Personalausweis oder Reisepass
- Bewohnerparkausweis
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss. - Halterbestätigung
Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing". - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Besondere Halterbestätigung und weitere Unterlagen bei privatem Carsharing
wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing". - Führerschein
Diesen sollten Sie vorsorglich immer mitbringen. Zwingend benötigen wir ihn, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als antragstellende Person zugelassen ist oder wenn an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person zur Antragstellung vorspricht (Kopie genügt). Bei - Voraussetzungen bei Leih- und Mietfahrzeugen
Bei Leih- und Mietfahrzeugen gewerblicher Anbieter*innen können wir einen Bewohnerparkausweis für die Dauer der Nutzung ausstellen. Dazu benötigen wir als Nachweis den Leih- oder Mietvertrag, aus dem die Nutzdauer eindeutig hervorgeht. Eine Kopie ist ausr
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 65 Euro für sechs Monate
- 100 Euro für zwölf Monate
- 10 Euro für Änderungen
- 10 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis
- 2,10 Euro für eine Ausweistasche, um den Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen
Zahlungsmittel
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen oder verlängern, ist im Verfahren eine elektronische Bezahlfunktion eingebunden. Weitere Informationen zu ePayment finden Sie unter der Überschrift "Bewohnerparken online".
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen