Bewohnerparkausweis Änderung Personen-, Adress- und Kfz-Daten

    Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei darf Ihr Fahrzeug die maximale Länge von 5.600 Millimetern nicht überschreiten. Für Wohnmobile können wir Bewohnerparkausweise nur ausstellen, wenn Ihnen in Ihrem Haushalt kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.

    Gültigkeitsdauer

    Sie können den Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs oder zwölf Monaten beantragen. Für Leih- und Mietfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie auch Bewohnerparkausweise mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie einen privaten Stellplatz vorübergehend nicht nutzen können.

    Gebühren ab 1. März 2025

    Ab 1. März 2025 werden sich die Gebühren für den Bewohnerparkausweis nochmal ändern. Die vom Rat am 7. Dezember 2023 beschlossene neue Gebührenordnung sieht eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor:

    • 100 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter
    • 120 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter
    • 110 Euro für Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden

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    Technisch geändert am 03.07.2024

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    Deutsch

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    Kundenzentrum Innenstadt

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    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-91484

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 27.03.2024

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    Kundenzentrum Porz

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    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 21.06.2024

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    Deutsch

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-94219

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 03.07.2024

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    Deutsch

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    Kundenzentrum Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-95298

    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kundenzentrum Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1 (1. Etage)

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-96343

    E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 14.05.2024

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    Kfz-Zulassungsstelle Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Glomsda-Straße 4

    51105 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26635

    Fax: 0221 / 221-26435

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 10.05.2024

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    Kundenzentrum Mülheim

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    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-99341

    E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 03.07.2024

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    Kundenzentrum Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 14.02.2024

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    Kundenzentrum Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-98290

    E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 03.07.2024

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-6592200

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Fahrzeugschein
      beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bewohnerparkausweis
      Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss.
    • Halterbestätigung
      Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing".
    • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
      Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
    • Besondere Halterbestätigung und weitere Unterlagen bei privatem Carsharing
      wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing".
    • Führerschein
      Diesen sollten Sie vorsorglich immer mitbringen. Zwingend benötigen wir ihn, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als antragstellende Person zugelassen ist oder wenn an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person zur Antragstellung vorspricht (Kopie genügt). Bei
    • Voraussetzungen bei Leih- und Mietfahrzeugen
      Bei Leih- und Mietfahrzeugen gewerblicher Anbieter*innen können wir einen Bewohnerparkausweis für die Dauer der Nutzung ausstellen. Dazu benötigen wir als Nachweis den Leih- oder Mietvertrag, aus dem die Nutzdauer eindeutig hervorgeht. Eine Kopie ist ausr

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    • 65 Euro für sechs Monate
    • 100 Euro für zwölf Monate
    • 10 Euro für Änderungen
    • 10 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis
    • 2,10 Euro für eine Ausweistasche, um den Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen
    Zahlungsmittel

    Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

    Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen oder verlängern, ist im Verfahren eine elektronische Bezahlfunktion eingebunden. Weitere Informationen zu ePayment finden Sie unter der Überschrift "Bewohnerparken online".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de