Bewohnerparkausweis Änderung Personen-, Adress- und Kfz-Daten

    Parkausweis: City-Ausweis Aue, Barmen und Elberfeld

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Unter "Links und Downloads" können Sie in der Auflistung "City-Parken - berechtigte Straßen" nachlesen, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.

    Mit dem City-Parkausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches geparkt werden.
    Auf den Plänen sind der jeweilige Geltungsbereich als gestrichelte Linie dargestellt.
    Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Links und Downloads.

    Die maximale Parkdauer beträgt werktags (Mo-Sa) 24 Stunden.

    Für Fahrzeuge mit "LKW-Zulassung" bzw. nur gewerblich genutzte Fahrzeuge wird kein City-Parkausweis ausgestellt.

    Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.
    2 Kennzeichen können auf dem City-Parkausweis eingetragen werden; damit parken darf nur eines der beiden Fahrzeuge.

    Bewohner(in) und Antragsteller(in) müssen identisch sein.
    Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen.

    Das Fahrzeug muss auf Antragsteller(in) (= Bewohner(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.

    Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird eine von Halter(in) unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.
    Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.
    In beiden Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.
    Die beiden Formulare "Nutzungsbestätigung durch Privatperson" und "Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug" finden Sie unter "Links und Downloads".

    Bei Wegzug aus dem Geltungsbereich ist der City-Parkausweis ungültig und unverzüglich zurückzugeben.

    Eine Übertragung auf Dritte ist unzulässig.

    Verlängerung

    Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verlängern.
    Der neue Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.

    Die Beantragung und Bezahlung des City-Parkausweises erfolgt online über das Serviceportal.
    Die Weiterleitung zum Serviceportal finden Sie unter "Links und Downloads" Onlineantrag Cityparkausweis

    Kurzfristige Kennzeichenänderungen und Ersatzausstellungen aufgrund Verlust können persönlich erfolgen.
    Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0b607e20928606a180b91cb80254617d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrslenkung und Ausnahmegenehmigungen 104.11

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkausweise und Ausnahmegenehmigung Fahrverbote 104.1101

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Für die Ausstellung des City-Parkausweises erforderliche Dokumente:

    - Personalausweis oder Meldebescheinigung

    - Führerschein

    - Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

    - Nutzungsbestätigung, falls Antragsteller(in) und Fahrzeughalter(in) nicht identisch sind.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    16,00 Euro monatlich

    190,00 Euro für 1 Jahr Laufzeit

    15,00 Euro bei Änderungen während der Laufzeit (z. B. Kennzeichen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de