Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung
Um eine Gaststätte zu eröffnen, benötigen Sie einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer. Sie müssen wissen, wie Sie richtig mit Lebensmitteln umgehen und wie sie diese richtig aufbewahren.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Antrag gem. untenstehendem Formular
- Führungszeugnis
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und Selbstauskunft, über das Internet einzuholen unter www.Vollstreckungsportal.de
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde
- Kopie des Pachtvertrages
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis).
Fristen
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten